03.10.24
Kulturverein:
»Einladung zum Herbstmarkt
21.09.24
Kulturverein:
»Heisse Kartoffeln mit Markus Barth - Kartenverkauf ab sofort
07.07.24
Kulturverein:
»Bilder vom Volksfest in Hillerse
17.05.24
Partnerschaftskomitee:
»Familienaustausch nach Amfreville und Paris
19.01.24
Samtgemeinde:
»Ernte teilen - anders ackern für die Zukunft
31.12.23
Gemeinderat:
»Ehrenamtliche des Jahres 2023 geehrt
Die ehrenamtlichen tätige Abfallberatung des Landkreises Gifhorn, mit derzeit 17 Ansprechpartnern, besteht nunmehr seit mehreren Jahren. Es gibt eine guten Akzeptanz dieser Einrichung bei ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu den Bereichen Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung haben.
Nach entsprechender Schulung zu abfallwirtschaftlichen Fragestellungen durch das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Gifhorn sollen diese Berater den Bürgerinnen und Bürger in ihrer Samtgemeinde/Gemeinde als kompetente, bürgernahe Ansprechpartner neben der kommunalen Abfallberatung zur Verfügung stehen.
Ihre Aufgaben in einzelnen:
Abfallberater: Infos beim
Umweltamt/Abfallwirtschaft (http://www.gifhorn.de/abfallwirtschaft).
- kein Freibrief für Entsorgung aller Abfälle, die nicht mehr in der Restmülltonne Platz finden
Das sich bereits in den vorangeganenen Sperrmüllsammlungen im gesamten Landkreisgebiet wiederholt gezeigt hat, daß oftmals in Kartons und in Säcken verpackter Restmüll sowie metallhaltiger Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt wurde, weißt das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises nochmals darauf hin, daß Hausmüll, sperrige Teile, deren Zerkleinerung zumutbar ist, und verwertbare Verpackungsmaterialien grundsätzlich über die entsprechenden Abfallbehälter zu entsorgen sind.
Ferner dürfen sperrige Abfälle aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen, wie z.B. Türen und Türzargen, Sanitärkeramik, Heizkörper, Maschendraht, Dachplatten sowie in Säcken verpackte Tapetenreste oder Umzugskartons nicht zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden.
Ebenso sind Kraftfahrzeugteile wie u.a. Felgen, Sitze und Karosserieteile von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Bereitgestellte Abfälle, die im Rahmen der Sperrmüllabfuhr daher nicht mitgenommen wurden, sind vom Abfallbesitzer unverzüglich aus dem Straßenraum zu entfernen und auf das eigne Grundstück zurückzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Haushaltsgroßgeräte wie z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Elektroherde etc. sowie metallhaltiger Sperrmüll werden generell nur auf Anforderung getrennt vom Sperrmüll durch die Fa. Rethmann Entsorgungswirtschaft GmbH abgeholt. Zum metallhaltigen Sperrmüll gehören beispielsweise Fahrräder, Roller, Go-Karts, Kinderwagengestelle, Grillgeräte, Rasenmäher (ohne Betriebsflüssigkeiten), Wäschespinnen sowie aus Metall bestehende Bettgestelle, Sprungfederrahmen, Stühle, Garderoben, Regale, ferner Schaukelgestelle, Leitern, Schubkarren.
Sperrige Gegenstände aus Bau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie anderen von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossene, nicht verwertbare Abfälle können von privaten Haushalten gegen Zahlung einer Mindestgebühr auf der Zentralen Entsorgungsanlage in Wesendorf selbst angeliefert werden. (öffnungszeiten: Mo - Fr 08:00 - 16:00 Uhr, Sa 08:00 - 12:00 Uhr; Telefon 05376-9799-11).
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch telefonisch an die Abfallberatung des Landkreises (Tel.: 05371 - 82 - 781) oder an die ehrenamtlich tätigen Abfallberater/innen wenden.
Abfallberater: Bitte beim
Umweltamt/Abfallwirtschaft (http://www.gifhorn.de/abfallwirtschaft) nachsehen.